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Baulastenauskunft

Mit OpenR@thaus haben Sie die Möglichkeit, eine oder gleich mehrere Baulastenauskünfte bequem online zu beantragen. Unser Baulasten-Online-Antrag greift hierbei auf Ihr bereits vorhandenes digitales Baulastenverzeichnis zu und überträgt die Antragsdaten in unseren OpenR@thaus-Postkorb, als auch nach dem Standard XBau 2.x.

Zusätzlich erhält der Antragssteller automatisch eine Quittung in Form einer Rechnung.

Leistungsbeschreibung

Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

Ab sofort haben Sie als Bauherr die Möglichkeit,
sich ganz bequem von zu Hause oder vom Büro aus über Ihren Antrag
zu informieren. Die elektronische Bauakte bringt Ihnen kurz und knapp Gewissheit
über den aktuellen Stand der Bearbeitung. Mit gesondertem Schreiben erhalten Sie
von uns eine Kennung (Benutzername und Passwort), mit der Sie sich anmelden und folgende
Informationen zu Ihrem Antrag abfragen können:

  • Antragsteller- und Baudaten
  • zuständiger Sachbearbeiter
  • Information zur Vollständigkeit der Bauvorlagen
  • Stand der Beteiligung anderer Dienststellen / Behöden
  • übersicht über den aktuellen Stand der Bearbeitung

Zur Nutzung ist eine Registrierung beim Landkreis Osnabrück erforderlich.

Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen. 

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).

Es werden keine Unterlagen benötigt.

XYZ-Testtext

Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet.

Je Auskunft fällt eine Gebühr von 20 Euro an, die per Einzugsermächtigung abgebucht wird.

Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem Bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.