Antrag auf Einrichtung eines alternierenden Telearbeitsplatzes
Ein Telearbeitsplatz ist ein dauerhaft eingerichteter, ortsgebundener Bildschirmarbeitsplatz außerhalb der Betriebsräumlichkeiten des Arbeitgebers, der mit der Betriebsstätte über Informations- und Kommunikationstechnologie verbunden ist. Der Arbeitgeber ist für die Einrichtung und Bereitstellung der notwendigen Ausstattung verantwortlich und muss die ergonomischen Standards der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sicherstellen. Dieser feste Arbeitsplatz unterscheidet sich vom flexibleren mobilen Arbeiten, das an wechselnden Orten stattfindet.